Nachtrag zum neuen Pachtvertrag​

Liebe Pächterinnen und Pächter,​

wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass durch die Neufassung des Pachtvertrags vom 28.09.2023 neben “Koniferen” nun auch der “Kirschlorbeer” nicht mehr erlaubt ist. Wir bitten Sie daher, diese beiden Pflanzen so bald wie möglich aus Ihrem Garten zu entfernen und durch andere zu ersetzen. Bitte beachten Sie hierbei die Vogelschutzzeit, die am 01.03.2024 beginnt. Wir verstehen, dass dies für einige von Ihnen viel Arbeit bedeutet, aber wir als Vorstand sind an diese Vorgaben des Kreisverbands/der Stadt Remscheid gebunden und können keine Ausnahmen machen. Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbefolgung dieser Regelung der Kreisverband eingeschaltet wird und daraus entstehende Konsequenzen nicht in unserer Hand liegen. Wie bereits erwähnt, sind Kontrollen der Durchsetzung nicht ausgeschlossen.​

Sollten hierzu noch Fragen offen sein, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.​

Beispielfoto „Koniferen“​

Beispielfoto „Kirschlorbeer“

 

Alternative Heckenbepflanzungen zur “Konifere” und “Kirschlorbeer”: Weigelie, Photinia, Rote-Glanzmispel “Red Robin”, Flieder, Liguster, Hibiskus, Buchenhecke, Illex/Stechpalme, und viele mehr. Informieren Sie sich hierzu auch im Internet für alternative Hecken, die für Sie in Frage kommen könnten.​

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